§ 11

Tierhilfe Süden e.V. erfüllt die Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus der EU und aus den Drittländern.

 

Die Organisation ist eine geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5 Tierschutzgesetz.

Diese Erlaubnis ist für alle Tierschutzvereine, welche Tiere in Deutschland vermitteln, vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

 

Mit dieser Erlaubnis hat Tierhilfe Süden e.V. die amtstierärztliche Bestätigung erhalten, dass der Verein die nötige Sachkunde besitzt und alle gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich Transport, Unterbringung und gesundheitlicher Versorgung im Bezug von Hunden und Katzen erfüllt.

 

Der Vorstand